Wussten Sie, dass die Unfallverhütungs-
vorschriften der Berufsgenossenschaften den Unternehmer verpflichten, bei allen gewerblich zugelassenen Fahrzeugen mindestens einmal im Jahr eine Prüfung auf Betriebssicherheit machen zu lassen?
Wir unterstützen Sie mit unserer UVV-Fahrzeugkontrolle, Ihr Fahrzeug zuverlässig auf die vorgeschriebene Betriebssicherheit zu überprüfen.
Was ist die UVV-Fahrzeugkontrolle?
Bei den in den Unfallverhütungsvorschriften festgelegten Fahrzeugkontrollen prüfen Sachkundige die Fahrzeuge auf ihren betriebssicheren Zustand.1
1Geregelt ist die Fahrzeugkontrolle in §57 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift "Fahrzeuge" (DGUV-Vorschrift 70).
Bei der UVV-Fahrzeugkontrolle werden sowohl die Verkehrssicherheit als auch die Arbeitssicherheit des Fahrzeugs geprüft.
Die Prüfung der Verkehrssicherheit des Fahrzeugs gilt als erbracht, wenn ein mängelfreies Ergebnis einer Hauptuntersuchung vorliegt oder bei einer Inspektion keine Mängel festgestellt wurden.
Um auch im Hinblick auf die Arbeitssicherheit alle Anforderungen zu erfüllen, müssen zusätzliche Prüfpunkte abgearbeitet und dokumentiert werden (z.B. Bremswirkung, Warnkleidung, Anhängerzugvorrichtungen, Vorrichtungen zur Ladungssicherung.)
Bei Fahrzeugen mit einem verlängerten Serviceintervall von mehr als zwölf Monaten muss die UVV-Fahrzeugkontrolle separat erfolgen. In solchen Fällen erinnern wir Sie nach einer von uns ausgeführten UVV-Prüfung an die Fälligkeit der Folgeprüfung.
Was wird geprüft?
Bei der Fahrzeugkontrolle überprüfen wir arbeitssicherheitsrelevante Faktoren, u.a.:
- bewegliche An- und Aufbauten
- den Zustand der Einrichtungen und Hilfsmittel zur Ladungssicherung
- sofern vorhanden: Anhängerzug-
vorrichtung, Dachgepäckträger, Zustand des Fahrtenschreibers
Wenn Sie die UVV-Fahrzeugkontrolle mit einer Inspektion, der HU, der Überprüfung der Fahrerlaubnis oder dem im Frühjahr bzw. Herbst fälligen Reifenwechsel verbinden, profitieren Sie von zahlreichen Vorteilen. Insbesondere in Kombination mit der ohnehin einmal jährlich fälligen Inspektion ist das Angebot der gelichzeitigen UVV-Kontrolle besonders attraktiv.
Welche Folgen hat eine Missachtung der Kontrollpflicht?
Für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschrift trägt der Fahrzeughalter bzw. der Arbeitgeber die Verantwortung. Wer dieser Verpflichtung nicht nachkommt, riskiert ein Bußgeld. Sollte sich im Zusammenhang mit einem Dienstwagen ein Arbeitsunfall ereignen, der auf eine Missachtung der einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zurückzuführen ist, kann die Berufsgenossenschaft unter Umständen die Versicherungsleistung verweigern.